Kreisjugendparlament im Oberallgäu realisieren

Die FDP Oberallgäu hat beschlossen:

Der Kreisvorstand der FDP Oberallgäu spricht sich für die Gründung eines Kreisjugendparlamentes (KJP) im Oberallgäu aus. Das KJP soll folgendermaßen ausgestaltet werden:

• Das KJP ist das primäre Sprachrohr der Jugend im Oberallgäu. Es behandelt sowohl Themen, die Kinder und Jugendliche vor Ort betreffen, als auch gesellschafts- und jugendpolitische Themen. Es soll Interessen von Jugendlichen zur öffentlichen Diskussion stellen. Durch das KJP sollen Jugendliche in Planungsverfahren und Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung des Landkreises Oberallgäu einbezogen werden. Das KJP soll Jugendliche zum Mitdenken und Mithandeln motivieren und Kenntnisse über die Funktionsweise parlamentarischer Demokratie vermitteln.
• Gewählt wird das KJP alle zwei Jahre durch gleiche, geheime und demokratische Wahl. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Oberallgäu. Das KJP umfasst 35 stimmberechtigte Mitglieder. Aus jeder Gemeinde des Landkreises wird ein*e Gemeindevertreter*in in das KJP gewählt. Die sieben größten Gemeinden (der Einwohnerzahl nach) entsenden eine*n zusätzliche*n Vertreter*in.
• Jede*r Wahlberechtigte kann sich mit Zustimmung seiner*ihrer Erziehungsberechtigten auf die Kommune bezogene Liste der Kandidat*innen aufnehmen lassen. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf die Kommune bezogenen Listen. Legt ein*e Abgeordnete*r während der Wahlperiode sein*ihr Mandat nieder, rückt der*die Kandidat*in mit der nächst höchsten Stimmenzahl auf der jeweiligen Liste der Kommunen nach. Findet sich bei der Wahl des Vertreters*der Vertreterin der Gemeinde kein*e Kandidat*in oder wird der einzige Kandidat nicht mit absoluter Mehrheit gewählt, so bleibt der Sitz des*der Gemeindevertreters*der Gemeindevertreterin im KJP vakant.
• Organisiert werden die Wahlen durch den Kreisjugendring (KJR). Jede*r stimmberechtigte Jugendliche einer Gemeinde erhält Wahlunterlagen mit einem individuellen Verfizierungsdaten. Die eigentliche Wahl findet online statt.
• Das KJP tritt regelmäßig im Sitzungssaal des Landratsamtes bzw. online via Videokonferenz zusammen.
• Die Sitzungen des KJP sind ausnahmslos öffentlich und auch als solche einzuladen. Bei Onlinesitzungen muss jede*r die Möglichkeit haben, als Beobachte*in zuzuschalten, um den Öffentlichkeitsgrundsatz zu wahren. Über Sitzungen des KJP sind Protokolle anzufertigen, die für jedermann einsehbar auf der Website des Landratsamtes zu veröffentlichen sind.
• Das KJP wählt aus seiner Mitte einen Vorstand. Dieser besteht aus:
o Einer*einem Vorsitzendens; diese*r lädt zu den Sitzungen ein, leitet diese und vertritt das KJP nach außen
o Einer*einem Stellvertreter*in; diese*r vertritt den*die Vorsitzende*n
o Einer*einem Schatzmeister*in; diese*r führt die Kasse des KJP und
o einer*einem Schriftführer*in; diese*r führt das Protokoll der Sitzungen
• Die gewählten Mitglieder des KJP werden auf der Website des Landratsamt Oberallgäu veröffentlicht. Das Parlament als solches, sowie die einzelnen amtierenden Mitglieder, erhalten eigene Mailadresse.
• Die Vorsitzenden der Jugendparlamente (JuPa) im Oberallgäu sind kooptierte Mitglieder des KJP ohne Stimmrecht. Darüber hinaus kann das KJP weitere Personen kooptieren, so z.B. den*die Vorsitzende des KJR Oberallgäu oder die Leitung des Jungendamtes.
• Das KJP fasst Beschlüsse, die Relevanz für den Landkreis Oberallgäu haben und hat ein Resolutionsrecht für den Oberallgäuer Kreistag.
• Der*die Vorsitzende bzw. Dessen*deren Stellvertreter*in hat das Recht an Sitzungen des Kreistags sowie des Jugendhilfebeirats teilzunehmen und genießt dabei Rederecht. Das Stimmrecht wird nicht erteilt.
• Auch hat das KJP ein Auskunftsrecht gegenüber der Kreisverwaltung.
• Das KJP bekommt durch den Landkreis jährlich ein Budget in Höhe von 3.000 € zur Verfügung gestellt, mit welchem die Verantwortlichen Anschaffungen oder Zuschüsse eigenverantwortlich tätigen können. Das KJP hat gegenüber dem Oberallgäuer Kreistag jährlich Rechenschaft über dessen Ausgaben abzulegen. Gelder, die in einer Periode nicht ausgegeben werden, können in die nächste Periode übertragen werden.
• Alles Weitere regelt eine Geschäftsordnung, die das KJP sich selbst gibt.

Begründung:

Die politische Partizipation von Jugendlichen ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie, da die nachfolgenden Generationen zukünftig zwangsläufig mit den Entscheidungen der Gegenwart konfrontiert werden. Jedoch fehlt es häufig an Möglichkeiten für junge Menschen, sich am politischen Diskurs zu beteiligen. Ein Engagement in Parteien kommt für viele leider nicht in Betracht, da die Strukturen in diesen häufig als träge und starr angesehen werden. Hierbei können Jugendparlamente diese Lücke schließen. Sie geben Jugendlichen die Möglichkeit sich (kommunal-)politisch einzubringen, ohne Mitglied einer Partei oder Wählervereinigung sein zu müssen. Gute Beispiele hierfür gibt es im Landkreis bereits mit den Jugendparlamenten Dietmannsried, Immenstadt, Sonthofen sowie dem Jugendbeitrat Oberstdorf.

Mit der neuen Amtsperiode im Oberallgäuer Kreistag ist es auch an der Zeit eine neue Stufe der Jungendpartizipation im Oberallgäu zu implementieren. Mit einem Kreisjugendparlament geben wir denjenigen Jugendlichen die Chance sich einzubringen, die (noch) kein Jugendparlament in ihrer Gemeinde vorfinden. Für das Gelingen eines solchen Gremiums sind ein Dialog auf Augenhöhe mit allen Beteiligten, eine Budgetverantwortung sowie eine breite Unterstützung seitens der Politik essentiell.

Ziel eines Kreisjugendparlaments im Oberallgäu sollte es sein, als Sprachrohr der Jugend im Oberallgäu zu fungieren. Es sollte sowohl Themen behandeln, die Kinder und Jugendliche vor Ort betreffen, als auch gesellschafts- und jugendpolitische Themen. Es soll Interessen von Jugendlichen zur öffentlichen Diskussion stellen und Jugendlichen die Möglichkeit geben, in Planungsverfahren und Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung des Landkreises Oberallgäu einbezogen zu werden. Darüber hinaus soll es zum Mitdenken und Mithandeln motivieren und Kenntnisse über die Funktionsweise parlamentarischer Demokratie vermitteln. Andere Landkreise wie z.B. Hof haben bereits solche Parlamente eingeführt.